Welche Prozessanpassungen sind spezifisch für Neubauten vs. Wiederverkäufe für europäische Käufer?
Für europäische Käufer an der Costa del Sol unterscheidet sich der Prozess für Neubauimmobilien erheblich von dem für Wiederverkäufe, insbesondere im Jahr 2026. Neubauten umfassen oft eine gestaffelte Zahlungsstruktur, die an Baufortschritte gekoppelt ist, beginnend mit einer anfänglichen Reservierungsanzahlung, gefolgt von Ratenzahlungen während des Baus und der Schlusszahlung nach Fertigstellung. Käufer unterzeichnen typischerweise einen privaten Kaufvertrag (Contrato de Compraventa) mit dem Bauträger, der eine Bankbürgschaft (Aval Bancario) zum Schutz aller eingezahlten Gelder enthalten muss, falls die Immobilie nicht fertiggestellt wird. Diese Bürgschaft ist eine entscheidende rechtliche Anforderung in Spanien für Neubauten und bietet eine wichtige Sicherheitsebene, die bei Wiederverkäufen fehlt. Darüber hinaus unterliegen Neubauten einer Mehrwertsteuer (IVA) von 10 % auf den Kaufpreis, zuzüglich Stempelsteuer (Actos Jurídicos Documentados - AJD) von 1,2 % bis 1,5 % je nach Region Andalusiens, im Gegensatz zu Wiederverkäufen, die eine Grunderwerbsteuer (ITP) von 8 % bis 10 % je nach Immobilienwert verursachen. Wiederverkaufsimmobilien hingegen haben, sobald ein Angebot angenommen wurde, in der Regel einen schnelleren Transaktionszeitrahmen. Der Prozess beginnt mit einer Reservierungsvereinbarung und Anzahlung, gefolgt von der Unterzeichnung eines privaten Kaufvertrags (Contrato de Arras), bei dem eine Anzahlung von 10 % Standard ist. Dieser Vertrag enthält typischerweise Strafklauseln für Käufer und Verkäufer, falls eine Partei ohne triftigen Grund zurücktritt. Die Due Diligence bei Wiederverkäufen konzentriert sich stärker auf die Überprüfung des Eigentumstitels, die Prüfung auf bestehende Schulden oder Belastungen der Immobilie und die Sicherstellung, dass alle Nebenkosten und Gemeinschaftsgebühren aktuell sind. Das letzte Stadium für Neubauten und Wiederverkäufe ist die Unterzeichnung der öffentlichen Verkaufsurkunde vor einem Notar, gefolgt von der Registrierung im spanischen Grundbuchamt. Europäische Käufer sollten sicherstellen, dass ihre Rechtsvertretung diese unterschiedlichen finanziellen und verfahrenstechnischen Nuancen für ihren gewählten Immobilientyp im Jahr 2026 gründlich erläutert.
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