So wählen Sie formell das Erbrecht Ihres Heimatlandes
Gemäß EU-Verordnung 650/2012 (Brüssel IV-Verordnung) können Nicht-Spanier, die Eigentum an der Costa del Sol besitzen, das Erbrecht ihres Heimatlandes wählen, um ihren gesamten Nachlass, einschließlich spanischer Immobilien, zu regeln. Diese Wahl muss durch eine formelle Erklärung in einem gültigen Testament erfolgen, was typischerweise €300–800 kostet, wenn es von einem qualifizierten spanischen Erbrechtsanwalt erstellt wird. Die Erklärung erfordert eine präzise juristische Formulierung – die bloße Angabe „Ich möchte, dass britisches Recht gilt“ ist unzureichend und kann im Nachlassverfahren abgelehnt werden.
Die Wahl betrifft Ihr gesamtes weltweites Vermögen, nicht nur spanische Immobilien. Wenn Sie beispielsweise Brite sind und englisches Recht wählen, unterliegt Ihre Wohnung an der Costa del Sol im Wert von €400.000 den britischen Erbrechtsregeln statt dem spanischen Pflichtteilsrecht, das typischerweise zwei Drittel Ihres Nachlasses ungeachtet Ihrer Wünsche für Kinder vorsieht. Spanische Anwaltsgebühren für die Überprüfung und Aktualisierung bestehender Testamente zur Aufnahme dieser Wahl liegen typischerweise zwischen €200–500 (Colegio de Notarios 2025).
Finanzielle Auswirkungen auf die Immobilienvererbung an der Costa del Sol
Die Wahl zwischen spanischem Recht und dem Recht des Heimatlandes hat erhebliche Auswirkungen auf die Erbschaftssteuerpflicht und die Rechte der Begünstigten. Spanische Residenten sehen sich in Andalusien Erbschaftsteuersätzen von 7.65% bis 34% gegenüber, wobei erhebliche Freibeträge für Ehepartner und Kinder die Steuer in vielen Fällen auf nahezu null reduzieren. Nicht-Residenten zahlen typischerweise 19% auf Immobilienerbschaften ohne diese Freibeträge, was den Freibetrag von €50.000 für Nicht-Residenten bei kleineren Nachlässen entscheidend macht.
Die Wahl des Heimatrechts reduziert jedoch nicht automatisch die spanische Erbschaftsteuer – sie betrifft primär die Erbfolgerechte und die Pflichtteilsregeln. Eine €500.000 teure Villa an der Costa del Sol, die von britischen Begünstigten geerbt wird, löst weiterhin eine spanische Erbschaftsteuer von ca. €85.000 aus (nach dem Freibetrag von €50.000 bei 19%), unabhängig davon, ob englisches oder spanisches Erbrecht gilt. Der Hauptvorteil liegt in der Testierfreiheit: Englisches Recht erlaubt eine vollständige Entscheidungsfreiheit über die Begünstigten, während spanisches Recht typischerweise 66.67% für Kinder als „legitimen Anteil“ (legítima) reserviert.
Immobilienkontext an der Costa del Sol und zeitliche Überlegungen
Der internationale Immobilienmarkt der Costa del Sol mit durchschnittlichen Wiederverkaufspreisen von €2.847/m² in Marbella und €2.156/m² in Fuengirola (Tinsa 2025) macht die Nachlassplanung für nicht-residente Eigentümer entscheidend. Viele ausländische Käufer erwerben Immobilien über spanische Unternehmen, um Erbschaftskomplikationen zu vermeiden, aber dies löst jährliche Körperschaftsteuerpflichten von über €1.000 aus und beseitigt nicht die grundlegende Wahl des Erbrechts.
Der Brexit hat die Angelegenheit für britische Eigentümer kompliziert, die nun eine Übersetzung und Apostille-Beglaubigung von UK-Testamenten benötigen, was €300–600 pro Dokument kostet. Deutsche und französische Staatsangehörige behalten die vollen EU-Privilegien, wodurch ihre Rechtswahlen einfacher umzusetzen und durchzusetzen sind. Die Wahl bleibt auf unbestimmte Zeit gültig, sobald sie ordnungsgemäß dokumentiert ist, sollte aber alle 5–7 Jahre oder nach größeren Lebensereignissen wie Scheidung oder Volljährigkeit der Kinder überprüft werden.
Nächste Schritte für Immobilienbesitzer an der Costa del Sol
Lassen Sie zunächst Ihr bestehendes Testament von einem spanischen Erbschaftsspezialisten überprüfen, was typischerweise €150–300 für eine umfassende Analyse kostet. Wenn Ihnen ein spanisches Testament oder eine entsprechende Rechtswahlklausel fehlt, rechnen Sie mit einer Investition von €500–1.200 für die vollständige Dokumentation, einschließlich Testamentserstellung, Übersetzungsdiensten und Notarisierung. Der Prozess dauert typischerweise 3–6 Wochen von der Erstberatung bis zur endgültigen Ausführung.
Dokumentieren Sie alle Wahlen klar und stellen Sie Kopien Ihrem spanischen Hausverwalter, der örtlichen Bank und den Hauptbegünstigten zur Verfügung. Erwägen Sie die Konsultation mit Steuerberatern sowohl in Spanien als auch in Ihrem Heimatland, um die vollen Auswirkungen zu verstehen, da Erbschaftsteuerabkommen zusätzliche Optimierungsmöglichkeiten bieten können. Für eine personalisierte Beratung zur Wahl des Erbrechts, die spezifisch auf Ihre Immobiliensituation an der Costa del Sol zugeschnitten ist, kann Ihnen Emma, unsere KI-Beraterin, helfen, sich mit spezialisierten Rechtsexperten zu verbinden, die sowohl das spanische Erbrecht als auch die Anforderungen der internationalen Nachlassplanung verstehen.